In Deutschland bewegt sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit großen Schritten vorwärts. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein bedeutender Fortschritt, der die medizinische Versorgung grundlegend verändern könnte. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Ende April 2025 bundesweit verfügbar, und ab Oktober 2025 müssen sie alle Ärztinnen und Ärzte sowie anderen Leistungserbringer nutzen. Das heißt: Jeder, der gesetzlich versichert ist, hat eine digitale Akte, in der medizinische Informationen zentral gesammelt werden – es sei denn, er hat der Nutzung ausdrücklich widersprochen. Politiker und viele Krankenkassen setzen die Hoffnung darauf, dass die ePA eine bessere Behandlungsqualität, mehr Transparenz und weniger Bürokratie ermöglicht. Die Realität ist jedoch nicht so einfach: Während Patientinnen und Patienten sich oft über unzureichende Informationen beschweren, haben viele Ärztinnen und Ärzte ihre Zweifel am tatsächlichen Nutzen. Die aktuelle Diskussion wird von technischem Aufwand, Datenschutzfragen und der Unsicherheit über den Umgang mit der neuen Technologie geprägt. In den nächsten Monaten wird das deutsche Gesundheitswesen eine Bewährungsprobe bestehen, die möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf das Wartezimmer, die Abläufe in Kliniken und die Rechte der Patienten haben wird.
Über 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben mittlerweile die Mitteilung ihrer Krankenkassen erhalten, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) für sie erstellt wurde, es sei denn, sie haben aktiv widersprochen. Widersprüche sind selten: Aktuellen Schätzungen zufolge haben bisher weniger als sechs Prozent der Versicherten diese Möglichkeit genutzt. Ein Großteil der Menschen ist also in das System aufgenommen worden, häufig ohne die Details der Nutzung genau zu kennen. Für zahlreiche Menschen ist die ePA ein abstraktes Konzept, das bislang kaum spürbare Vorteile im Alltag bietet. Vertreter der Krankenkassen und des Bundesgesundheitsministeriums heben jedoch hervor, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen unumgänglich ist und dass sie auf lange Sicht zu einer besseren, sichereren und effizienteren Versorgung führen wird.
Die Einführung der ePA-Pflicht bringt neue Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich. Ärztinnen und Ärzte müssen medizinische Daten wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne in die Akte einpflegen. Für Patientinnen und Patienten eröffnet sich die Chance, ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten und den Zugang zu diesen Daten individuell zu steuern. Während einige die elektronische Patientenakte (ePA) als einen bedeutenden Fortschritt in Richtung moderner Patientenautonomie betrachten, warnen andere vor der Gefahr, dass sie gerade ältere Menschen oder solche mit weniger Erfahrung mit Technik überfordern könnte. In den nächsten Monaten wird sich zeigen, wie die Akzeptanz der ePA aussieht und ob es gelingt, die Chancen der Digitalisierung wirklich für alle Beteiligten zu nutzen. Die verpflichtende Einführung ist auf jeden Fall ein Wendepunkt im deutschen Gesundheitswesen und bietet die Gelegenheit, die wichtigsten Aspekte und Herausforderungen der elektronischen Patientenakte (ePA) näher zu betrachten.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte: Historie und gesetzlicher Rahmen
Die Entwicklung der elektronischen Patientenakte in Deutschland ist das Ergebnis eines langwierigen politischen Prozesses, der bis in die frühen 2000er Jahre zurückreicht. Schon im Jahr 2003 wurde mit dem "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" der Weg für die Einführung digitaler Lösungen in der Patientenversorgung geebnet. Die Umsetzung hat sich über viele Jahre schleppend gestaltet, was unter anderem an datenschutzrechtlichen Bedenken, fehlenden technischen Standards und der Skepsis der Leistungserbringer liegt.
Ein wichtiger Anstoß wurde mit dem "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG), das 2019 verabschiedet wurde, gesetzt. Die Absicht war, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und verbindliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Einführung der ePA festzulegen. Nach dem DVG müssen ab 2025 alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die Akte wird als zentrale Plattform für medizinische Dokumente, Befunde, Medikationspläne und andere gesundheitsbezogene Informationen fungieren.
Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist endgültig am 30. April 2025. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen seitdem eine ePA für ihre Versicherten anbieten. Versicherte wurden schriftlich über die Anlage ihrer persönlichen Akte informiert und konnten der Nutzung widersprechen. Ärzte, Kliniken und Apotheken konnten die Einführung zunächst freiwillig nutzen: Sie hatten die Möglichkeit, medizinische Daten in die Akte einzutragen, waren aber nicht verpflichtet dazu.
Am 1. Oktober 2025 beginnt eine neue Stufe: Ab diesem Datum müssen die sogenannten Leistungserbringer – dazu gehören alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und weitere – relevante medizinische Daten in die ePA einpflegen, sofern die Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben. Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen", welches der Bundestag mit einer breiten Mehrheit beschlossen hat, bildet die gesetzliche Grundlage dafür. Die lückenlose Dokumentation und der Austausch von Gesundheitsdaten sind entscheidend, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Die Einführung der ePA-Pflicht ist somit einer der größten Umbrüche im deutschen Gesundheitswesen seit der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie steht als Beispiel für die Schwierigkeiten der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor: Es muss immer wieder neu gefunden werden, wie man Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und medizinischen Mehrwert in Einklang bringt. Während internationale Fälle, wie die aus Skandinavien, die Vorzüge von digitalen Patientenakten schon beweisen, befindet sich Deutschland erst am Anfang eines komplizierten Anpassungsprozesses. In den kommenden Jahren wird sich herausstellen, wie sehr die legislative Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Patientenversorgung zu verbessern.
Funktionsweise der ePA: Inhalte, Zugang und Nutzungsmöglichkeiten
Die elektronische Patientenakte ist ein digitales System, das darauf abzielt, medizinische Informationen zentral zu speichern und auszutauschen. Die Absicht ist es, die bislang meist papierbasierten oder dezentral gespeicherten Gesundheitsdaten eines Patienten an einem Ort zu vereinen, um eine umfassende und aktuelle Dokumentation des Behandlungsgeschehens zu schaffen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die Akte technisch zur Verfügung, und sie ist für Patientinnen und Patienten kostenfrei.
Die ePA kann inhaltlich zahlreiche unterschiedliche Dokumente und Informationen umfassen. Hierzu gehören unter anderem Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Laborergebnisse, Impfpassdaten, Medikationspläne, Notfalldaten, elektronische Rezepte sowie Entlassbriefe aus dem Krankenhaus. Die Inhalte werden von den jeweiligen Leistungserbringern, wie Ärzten, Kliniken oder Apotheken, hochgeladen. Außerdem können Patientinnen und Patienten eigene Dokumente hochladen, wie zum Beispiel selbst erstellte Gesundheitsprotokolle, Blutdruckwerte oder Diabetestagebücher.
Man erreicht die ePA über eine spezielle App oder ein Online-Portal der eigenen Krankenkasse. In der Regel benötigen Sie zur Authentifizierung die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Seit August 2025 ist auch das Videoident-Verfahren erlaubt, bei dem Nutzerinnen und Nutzer sich per Videotelefonie ausweisen, um Zugangsdaten zu erhalten. Das Ziel ist es, den Zugang besonders für ältere Menschen oder jene, die nicht so bewandert in digitalen Dingen sind, zu erleichtern; jedoch sind die bestehenden Hürden damit nicht vollständig aufgehoben.
Ein wichtiges Merkmal der elektronischen Patientenakte (ePA) ist die Funktion, individuelle Zugriffsrechte zu erstellen. Patientinnen und Patienten bestimmen, welche Ärztin oder welcher Arzt welche Informationen sehen darf. Das soll den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung respektieren. Die Verwaltung der Zugriffsrechte über die App oder das Portal stellt eine der größten Herausforderungen im täglichen Umgang mit der ePA dar, weil sie technisches Verständnis und die aktive Mitwirkung der Versicherten erfordert.
Die ePA bietet weit mehr Möglichkeiten als nur Dokumente einzusehen und zu speichern. In Zukunft werden Patientinnen und Patienten Erinnerungsfunktionen für Vorsorgeuntersuchungen, Impftermine oder die Medikamenteneinnahme nutzen können. Es ist auch vorgesehen, dass sie mit anderen digitalen Gesundheitsanwendungen, wie zum Beispiel Telemonitoring für chronische Erkrankungen, integriert wird. Im digitalen Zeitalter wird die ePA zur zentralen Schaltstelle für die persönliche Gesundheitsversorgung.
Trotzdem ist die tatsächliche Nutzung der ePA bisher nicht so hoch, wie die Politik es erwartet hat. Schätzungen zufolge nutzen weniger als zehn Prozent der Versicherten aktiv ihre Akte. Die meisten Nutzerinnen und Nutzer der ePA sind bislang passiv – sie profitieren von der zentralen Speicherung ihrer Daten, ohne dass sie selbst aktiv werden oder individuelle Einstellungen vornehmen. In den kommenden Monaten werden wir sehen, ob die verpflichtende Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte die ePA verbreitet und akzeptiert.
Akzeptanz und Nutzung: Zwischen Zurückhaltung und Hoffnung auf Verbesserung
Die elektronische Patientenakte wird von der Bevölkerung und den Leistungserbringern unterschiedlich bewertet. Obwohl die Idee eines zentralen, digital verfügbaren Gesundheitsspeichers von vielen als sinnvoll angesehen wird, gibt es in der Praxis zahlreiche Vorbehalte, Unsicherheiten und Hindernisse. Die ePA wird bisher leider nicht so genutzt, wie man es sich erhofft hat – von Seiten der Patientinnen und Patienten sowie der Ärztinnen und Ärzte.
Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa aus dem Sommer 2025 hat ergeben, dass nur etwa 18 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen, wie sie auf ihre ePA zugreifen können. Weniger als 11 Prozent haben tatsächlich schon einmal aktiv Einblick in ihre digitale Akte genommen. Es gibt viele Gründe, warum man zurückhaltend ist: Eine Vielzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert, findet die technischen Zugangsvoraussetzungen zu kompliziert oder hat einfach kein Interesse an einer aktiven Nutzung. Vor allem ältere Menschen, Personen mit geringen digitalen Fähigkeiten und Menschen mit Migrationshintergrund zeigen Unsicherheiten im Umgang mit der ePA.
Die elektronische Patientenakte findet auch unter den Ärzten bisher nicht gerade viel Begeisterung. Eine repräsentative Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, dass über 60 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die ePA bislang selten oder sogar gar nicht nutzen. Die Hauptgründe sind der zusätzliche Zeitaufwand für die Dokumentation, technische Herausforderungen bei der Integration der ePA in bestehende Praxisverwaltungssysteme und Unsicherheiten über den tatsächlichen Nutzen. Die Sorge vieler Ärztinnen und Ärzte ist, dass die ePA zunächst zu einer Erhöhung der Bürokratie führt, ohne dass sie einen echten Nutzen für die Behandlung bringt. Es kommt die Sorge hinzu, dass die Aktualität und Vollständigkeit der Akte nicht garantiert werden kann, weil die Entscheidung über die Dokumenteneinstellung letztlich bei den Patientinnen und Patienten liegt.
Im Gegensatz dazu erkennen die Krankenkassen das große Potenzial der elektronischen Patientenakte (ePA) und setzen auf einen schrittweisen Gewöhnungseffekt. Der GKV-Spitzenverband schätzt, dass die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch die Leistungserbringer ab Oktober 2025, wenn sie verpflichtend genutzt werden müssen, deutlich steigen könnte. Gezielte Informationskampagnen sollen außerdem sicherstellen, dass die Versicherten ein besseres Verständnis für die Vorteile und Möglichkeiten der ePA erhalten. Die fortschreitende technische Entwicklung, wie etwa durch Apps, die leichter zu bedienen sind, und durch niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten, wird ebenfalls als entscheidend für die Akzeptanz angesehen.
Die ePA zu akzeptieren, ist deshalb ein entscheidender Faktor für das Gelingen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es wird entscheidend sein, ob wir die Bevölkerung und die Ärzteschaft von den echten Vorteilen der elektronischen Patientenakte überzeugen können und die bestehenden Barrieren abbauen. Die Lehren aus anderen europäischen Ländern belegen, dass eine breite Nutzung und Akzeptanz vor allem dann möglich sind, wenn die Systeme leicht zu bedienen sind, einen klaren Mehrwert bieten und datenschutzrechtliche Bedenken ernsthaft berücksichtigt werden.
Vorteile und Potenziale: Mehr Transparenz, bessere Versorgung
Die elektronische Patientenakte gilt nach Ansicht ihrer Unterstützer als der Schlüssel zu einer modernen, effizienten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Die Vorteile bestehen hauptsächlich in der besseren Verfügbarkeit und Bündelung medizinischer Informationen, der Reduzierung von Doppeluntersuchungen sowie der Verbesserung der Kommunikation zwischen verschiedenen Behandlern. Ein großer Vorteil wird auch in Bezug auf die Patientensicherheit und die individuelle Therapieplanung erwartet.
Ein wichtiges Potenzial der elektronischen Patientenakte (ePA) besteht darin, Informationsverluste an den Schnittstellen der Versorgung zu verhindern. Viele wichtige Informationen werden bislang immer noch zwischen Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus und Apotheke auf Papier oder per Fax ausgetauscht. Übertragungen, die fehlerhaft oder unvollständig sind, sind häufig die Folge, was oft zu Verzögerungen, Fehlbehandlungen oder unnötigen Doppeluntersuchungen führt. Die ePA ermöglicht es, dass alle autorisierten Behandler jederzeit auf den aktuellen Gesundheitsstatus, die Befunde und die Therapien eines Patienten zugreifen können. Dies macht es einfacher, die Behandlung zu koordinieren, besonders bei Patientinnen und Patienten mit mehreren Krankheiten oder chronischen Erkrankungen, und erhöht die Sicherheit der Behandlung.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Erhöhung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Eine zentrale Dokumentation aller verordneten Medikamente, wie sie etwa im digitalen Medikationsplan vorgesehen ist, ermöglicht es, potenziell gefährliche Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Es ist besonders wichtig, den Medikationsplan zu haben, wenn man im Krankenhaus ist, in einer Notlage steckt oder von mehreren Fachärzten behandelt wird. Die digitale Impfpassintegration in die ePA schafft ebenfalls die Möglichkeit, Impfstatus und notwendige Auffrischungen jederzeit verfügbar zu halten, um so Impflücken zu verhindern.
Die ePA eröffnet für Patientinnen und Patienten neue Chancen, über ihre Gesundheitsdaten teilzuhaben und Kontrolle auszuüben. Sie haben die Kontrolle darüber, welche Informationen sie wem zugänglich machen, können eigene Dokumente hochladen und ihren Behandlungsverlauf aktiv verfolgen. Dies stärkt die Autonomie der Patienten und unterstützt eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Arzt und Patient.
Auch aus der Perspektive der Wissenschaft und der Versorgungsforschung hat die ePA große Chancen zu bieten. Die Analyse großer Mengen anonymisierter Gesundheitsdaten kann dazu beitragen, Versorgungsdefizite aufzudecken, Therapieansätze zu verbessern und die Forschung voranzutreiben. Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass die Betroffenen zustimmen und der Datenschutz strikt eingehalten wird.
Obwohl diese Vorteile bestehen, bleibt die Frage, wie sehr die praktischen Umsetzungen der ePA die theoretischen Potenziale erreichen können. Die Lehren aus Ländern wie Dänemark oder Estland belegen, dass digitale Gesundheitsakten nur dann erfolgreich sind, wenn sie breit genutzt und akzeptiert werden. In Deutschland kündigen sich Veränderungen an, aber ob sie umgesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, die Bevölkerung, die Ärzteschaft und alle anderen Beteiligten von den konkreten Vorteilen der ePA zu überzeugen.
Herausforderungen bei der Umsetzung: Technik, Datenschutz und Akzeptanz
Die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte bringt viele Herausforderungen mit sich, die technische, organisatorische und kulturelle Aspekte umfassen. Ein zentrales Problemfeld ist die Verbindung der ePA mit den bestehenden IT-Systemen der Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Verschiedene Systeme haben sich über die Jahre entwickelt und beruhen auf unterschiedlichen technischen Standards, wodurch eine reibungslose Anbindung an die ePA erschwert wird. Vor allem kleinere Praxen beklagen die hohen Kosten und den großen Aufwand, der mit der Umstellung ihrer Praxissoftware verbunden ist.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz. Um hochsensible Gesundheitsdaten in einer zentralen digitalen Akte zu speichern, sind höchste Sicherheitsstandards erforderlich. Vorgeschrieben ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie eine strikte Zugriffskontrolle. Trotz allem bleiben die Sorgen bestehen, dass es zu Datenlecks, unbefugten Zugriffen oder Missbrauch kommen könnte. Die Verwaltung der Zugriffsrechte liegt im Grunde genommen in der Verantwortung der Patientinnen und Patienten; das kann jedoch für Menschen, die weniger digital affin sind, eine große Herausforderung darstellen. Nicht zuletzt hat die Diskussion über die Sicherheit der Telematikinfrastruktur, die die technische Grundlage der ePA bildet, das Vertrauen vieler Beteiligter belastet.
Ein weiterer entscheidender Aspekt für die Akzeptanz ist, wie leicht die ePA-Apps und Online-Portale zu bedienen sind. Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer beklagen sich über komplizierte Anmeldeverfahren, technische Schwierigkeiten und das Fehlen bestimmter Funktionen. Vor allem für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sind die aktuellen Lösungen oft nur eingeschränkt verfügbar. Die Krankenkassen und IT-Dienstleister müssen ihre Anwendungen stetig verbessern und benutzerfreundlicher gestalten.
Eine weitere große Herausforderung besteht darin, die Ärztinnen und Ärzte zu schulen und zu informieren. Viele Medizinerinnen und Mediziner haben das Gefühl, dass sie nicht ausreichend auf die Arbeit mit der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet sind und empfinden die Dokumentation als zeitaufwendig. Es ist unklar, wie die zusätzliche Arbeit honoriert wird, was die Motivation zur aktiven Nutzung weiter verringkt. Außerdem ist die ePA derzeit noch nicht flächendeckend in die Arbeitsabläufe der Praxen integriert, weshalb sie oft parallel zu den bestehenden Dokumentationssystemen genutzt werden muss.
Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist die Akzeptanz der ePA durch die Bevölkerung. Die Zurückhaltung vieler Versicherter beruht auf unzureichender Information, technischen Schwierigkeiten und Unsicherheiten im Umgang mit digitalen Anwendungen. Die Krankenkassen setzen auf umfassende Informationskampagnen, persönliche Beratung und niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten, wie das Videoident-Verfahren, um die Akzeptanz zu erhöhen.
In den nächsten Monaten wird sich herausstellen, wie gut es gelingt, die bestehenden Herausforderungen zu meistern und die ePA zu einem praktischen Instrument der Gesundheitsversorgung zu machen. Es wird entscheidend sein, die technischen, organisatorischen und kulturellen Herausforderungen zu meistern und das Vertrauen der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft in die neue Technologie zu stärken.
Die Rolle der Ärztinnen und Ärzte: Pflicht, Verantwortung und Skepsis
Die ab Oktober 2025 verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte bringt neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten für Ärztinnen und Ärzte mit sich. Ihre gesetzliche Verpflichtung umfasst es nun, medizinisch relevante Informationen wie Diagnosen, Befunde, Therapiepläne und Medikationsdaten in die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Patientinnen und Patienten einzutragen. Die Einführung dieser neuen Pflicht bringt einen grundlegenden Wandel im Praxisalltag mit sich und wirft viele Fragen zu Arbeitsbelastung, Haftung und ärztlicher Autonomie auf.
Die ePA wird von vielen Ärztinnen und Ärzten noch mit Skepsis betrachtet. Eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Frühjahr 2025 zeigt, dass über 55 Prozent der Befragten die elektronische Patientenakte kritisch betrachten. Die Hauptkritikpunkte sind die Unklarheit darüber, welche Informationen verpflichtend einzutragen sind, der zusätzliche Zeitaufwand für die Dokumentation und die Befürchtung, dass die ePA nicht alle relevanten Daten umfasst. Weil Patientinnen und Patienten selbst bestimmen können, welche Dokumente in ihrer Akte gespeichert werden, haben viele Mediziner die Sorge, dass die ePA kein vollständiges Bild des Behandlungsgeschehens liefert. Dadurch können Unsicherheiten in der Diagnostik und Therapie entstehen, und es wird mehr Aufwand für Rückfragen und ergänzende Dokumentation nötig.
Ein weiteres Problemfeld ist die Einbindung der elektronischen Patientenakte (ePA) in die bestehenden Praxisverwaltungssysteme. Viele Praxen klagen über technische Schwierigkeiten, unklare Schnittstellen und die mangelnde Unterstützung durch die Hersteller der Softwarelösungen. Die Einführung der verpflichtenden Nutzung der ePA erfordert oft, dass man zusätzlich in Hardware und in Schulungen für das Personal investiert. Für kleine Praxen, die bereits unter Personalmangel und einer hohen Arbeitsbelastung leiden, ist dies eine große Herausforderung.
Selbst die Frage der Haftung ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Ärztinnen und Ärzte haben die Sorge, im Falle von Behandlungsfehlern oder wenn Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) fehlen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Es ist zwar durch den Gesetzgeber eindeutig festgelegt worden, dass die Pflicht zur Dokumentation in der ePA die klassische ärztliche Dokumentationspflicht nur ergänzt. Trotzdem ist die Unsicherheit groß, wie die neue Rechtslage sich in der Praxis auswirkt.
Trotz dieser Bedenken erkennen viele Ärztinnen und Ärzte auch die Chancen, die die ePA bietet. Ein schneller und einfacher Austausch über wichtige Informationen mit Kolleginnen und Kollegen kann die Versorgung insbesondere bei komplexen oder chronischen Erkrankungen verbessern. Es werden auch die Verringerung von Doppeluntersuchungen und die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit als mögliche Vorteile genannt.
Ärztinnen und Ärzte werden die ePA vor allem dann akzeptieren, wenn man die technischen und organisatorischen Hürden gut bewältigt und sie im Praxisalltag einen spürbaren Mehrwert bietet. Es wird sich in den nächsten Monaten herausstellen, ob die verpflichtende Nutzung der ePA zu einer stärkeren Nutzung und Akzeptanz führt oder ob die Skepsis der Ärzte weiterhin dominiert.
Datenschutz und Datensicherheit: Vertrauensfrage im digitalen Gesundheitswesen
Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte ist es, sensible Gesundheitsdaten zu schützen. Hohe Anforderungen an die Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten stellt das deutsche Datenschutzrecht – besonders im Gesundheitswesen, wo die Vertraulichkeit der Informationen für das Arzt-Patienten-Verhältnis essenziell ist. Um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und Missbrauch auszuschließen, muss die ePA höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen für die ePA beruhen auf fortschrittlichen Verschlüsselungsmethoden, einer strikten Zugriffskontrolle und einer dezentralen Datenablage. Alle Zugriffe auf die Akte werden aufgezeichnet und können von den Patientinnen und Patienten jederzeit nachverfolgt werden. Die Versicherten haben die Kontrolle über ihre Zugriffsrechte: Sie bestimmen, welche Ärztin, welcher Arzt oder welche Einrichtung auf welche Informationen zugreifen darf. Die "feingranulare Zugriffskontrolle" ist ein entscheidender Bestandteil des Datenschutzkonzepts, doch sie erfordert auch eine hohe digitale Kompetenz von den Nutzerinnen und Nutzern.
In der Regel werden die Daten auf Servern in Deutschland gespeichert, die den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Die Betreiber der Telematikinfrastruktur, vor allem die gematik GmbH als zentrale Koordinierungsstelle, müssen regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests durchführen. Außerdem müssen alle involvierten Dienstleister und Leistungserbringer strikte Schweigepflicht wahren und Datenschutzverstöße melden.
Selbst mit diesen Maßnahmen finden immer wieder Diskussionen über mögliche Schwachstellen und Risiken statt. Kritiker weisen auf die komplizierten Systeme hin und warnen, dass Sicherheitslücken ausgenutzt werden könnten. Es besteht auch die Gefahr von sogenannten Social-Engineering-Angriffen, bei denen Angreifer durch Täuschung versuchen, Zugangsdaten zu erlangen. Die neuesten Nachrichten über Hackerangriffe auf Gesundheitseinrichtungen in anderen Ländern haben das Bewusstsein für dieses Thema weiter verstärkt.
Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist das Thema Freiwilligkeit und Transparenz. Obwohl die meisten Versicherten der Nutzung der ePA nicht widersprochen haben, fühlen sich viele nicht ausreichend informiert und haben Sorgen über die Kontrolle über ihre Daten. Die Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium setzen auf umfassende Aufklärung, transparente Informationen und die Möglichkeit, der Nutzung der ePA jederzeit zu widersprechen oder bestimmte Daten zu löschen, um das Vertrauen zu stärken.
Selbst die Verwendung der in der ePA gespeicherten Daten für Forschungszwecke unterliegt strengen Auflagen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen und die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist eine Weitergabe oder Auswertung der Daten nicht erlaubt.
So bleibt die Frage des Datenschutzes eine der wichtigsten Herausforderungen für die Akzeptanz und den Erfolg der elektronischen Patientenakte. Der Schlüssel wird darin liegen, die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts mit einer Umsetzung zu verbinden, die praktikabel und benutzerfreundlich ist, und gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit und Integrität der Systeme zu stärken.
Ausblick: Die Zukunft der ePA und die Digitalisierung im Gesundheitswesen 2025
Durch die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte im Oktober 2025 wird das deutsche Gesundheitswesen in eine neue Digitalisierungsära eintreten. Die ePA ist lediglich ein Baustein in einer umfassenden digitalen Transformation, die in den kommenden Jahren fast alle Bereiche der medizinischen Versorgung umfassen wird. Alongside the ePA, the E-Rezept, electronic work incapacity certificate, digital health applications (DiGA), and telemedicine services are key components of this development.
Man hat große Hoffnungen für die ePA: Sie soll helfen, alle Beteiligten im Gesundheitswesen besser zu vernetzen, die Behandlungsqualität zu verbessern, Kosten zu reduzieren und die Patientensouveränität zu stärken. Die ersten Monate nach der verpflichtenden Einführung werden entscheidend sein, um zu beurteilen, wie die ePA akzeptiert wird und ob sie wirklich einen Nutzen bietet. Die Politik und die Krankenkassen hoffen auf einen spürbaren Schub, doch ob diese Erwartungen erfüllt werden, bleibt abzuwarten.
In den kommenden Jahren wird die ePA technisch weiterentwickelt werden. Unter anderem ist vorgesehen, Künstliche Intelligenz zur Analyse von Gesundheitsdaten einzusetzen, Wearables und andere digitale Messgeräte anzubinden und eine Verbindung zu elektronischen Gesundheitsakten anderer EU-Länder im Rahmen des europäischen Gesundheitsdatenraums zu schaffen. Die Optimierung der Benutzerfreundlichkeit hat ebenfalls höchste Priorität: Einfach zu nutzende Zugangsverfahren, barrierefreie Apps und mehrsprachige Angebote sollen sicherstellen, dass alle Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zur Nutzung haben.
Die Verwendung der in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten für medizinische Forschung und die Steuerung der Versorgung ist ein weiteres wichtiges Thema. Es wird große Hoffnung darauf gesetzt, dass die Auswertung anonymisierter Gesundheitsdaten neue Einsichten über Krankheitsverläufe, Therapieerfolge und Versorgungslücken ermöglicht. Allerdings ist es entscheidend, dass wir den Datenschutz konsequent wahren und die Betroffenen freiwillig zustimmen.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Rolle der Patientinnen und Patienten grundlegend transformieren. Immer mehr übernehmen sie die aktive Rolle als Gestalter ihrer Gesundheitsversorgung: Sie treffen besser informierte Entscheidungen und können ihre Gesundheitsdaten gezielt für Prävention und Therapie nutzen. Die digitale Spaltung bleibt jedoch eine Herausforderung: Nicht jeder hat die erforderlichen Kompetenzen oder technischen Voraussetzungen, um die neuen Angebote zu nutzen.
In den nächsten Jahren wird sich herausstellen, ob die elektronische Patientenakte und die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgreich so gestaltet werden können, dass sie allen Beteiligten zugutekommt. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Jahr 2025 ist ein entscheidender Schritt – aber sie ist nur der Anfang eines umfassenden Prozesses, der das deutsche Gesundheitswesen dauerhaft verändern wird.